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LG Hamburg, 26.04.2018 - 302 S 39/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 781 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 7 Abs 5 StVO, § 17 StVG, § 286 ZPO
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision bei gegenseitig behauptetem Fahrstreifenwechsel; Berücksichtigung eines mündlichen Schuldanerkenntnisses - RA Kotz
Verkehrsunfall: gegenseitig behaupteter Fahrstreifenwechsel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-St. Georg, 18.08.2017 - 910 C 344/16
- LG Hamburg, 26.04.2018 - 302 S 39/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07
Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach …
Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2018 - 302 S 39/17
Im Grundsatz sind gerade im Verkehrsunfallprozess alle spontanen Äußerungen an der Unfallstelle über die Schuldfrage nach dem Unfallgeschehen zurückhaltend zu beurteilen (Erman/Heckelmann/Wilhelmi, BGB, 12. Aufl., § 781 Rdnr. 13 OLG Düsseldorf, NJW 2008, 3366). - OLG Saarbrücken, 01.03.2011 - 4 U 370/10
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Bedeutung einer am Unfallort abgegebenen …
Auszug aus LG Hamburg, 26.04.2018 - 302 S 39/17
Im Rahmen der Beweiswürdigung nach § 286 ZPO wäre eine an Ort und Stelle erfolgte Unfallschilderung des Beklagten zu 2 lediglich als Beweisanzeichen für die Richtigkeit des Klägervortrags zu würdigen (vgl Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 01.03.2011, 4 U 370/10 - 110, juris).